Eigenkapitalstrategien
Eigenkapital kann durch eine Außenfinanzierung
wie auch durch eine Innenfinanzierung (z.B. Auflösung stiller
Reserven) entstehen. Es kann vom Gesellschafter, seiner Familie
und auch von Externen in die Firma eingebracht werden.
Welche Höhe soll das Eigenkapital haben
bzw. welche Relation zur Bilanzsumme soll das Eigenkapital betragen?
Eine gute schriftlich fixierte Strategie schafft Klarheit. Früher
reichten um die 10%. Nach Basel II fängt eine gute Eigenkapitalquote
bei den Banken bei rund 30% an. Lieber gesehen sind 50% und mehr.
Doch woher soll diese Quote kommen?
Bis zu einem gewissen Grad kann über eine
Bilanzverkürzung die prozentual bemessene Quote erhöht
werden. Weitere Einzelheiten nennen wir Ihnen gerne.
Ansonsten finden Sie nachstehend noch weitere
Möglichkeiten, um das nominale Eigenkapital zu erhöhen.
Gesellschafterdarlehen
Gesellschafterdarlehen (Fremd-/ Eigenkapital)
Häufig geben die Mitglieder der Unternehmerfamilie Ihrem Unternehmen
ein Darlehen. Hier ist auf die genauen Formulierungen zu achten,
denn dadurch entsteht der Unterschied, ob dieses Darlehen als Eigenkapital
(Rangrücktritt, Belassungserklärung, etc.) oder als Fremdkapital
gewertet wird.
Kapitalerhöhungen
Kapitalerhöhung - bisherige Gesellschafter (Eigenkapital)
Die im Unternehmen belassenen Gewinne erhöhen das Eigenkapital,
doch sie können jederzeit ausgeschüttet werden. Durch
eine Kapitalerhöhung wird dokumentiert, dass der Gewinn nachhaltig
im Unternehmen belassen wird.
neue Gesellschafter
Aufnahme neuer Gesellschafter (Eigenkapital)
Auch können neue Gesellschafter aufgenommen werden. Diese sind
oftmals Familienmitglieder, können jedoch auch Externe sein.
Stille Gesellschafter
Stille Gesellschafter (Eigen-/ Fremdkapital)
Still bedeutet, dass der Gesellschafter kein Mitbestimmungsrecht
für den normalen Geschäftsbetrieb hat. Für besondere
Fälle kann jedoch ein Mitbestimmungsrecht vereinbart werden.
Auf jeden Fall besteht ein Auskunftsrecht, dessen Umfang auch im
Gesellschaftervertrag geregelt sein sollte.
atypisch still
Atypische stille Gesellschafter (oftmals Eigenkapital)
Bei der Atypischen Beteiligung nimmt der Kapitalgeber auch am Verlust
teil. Oftmals vereinbart er dafür deutlich größere
Mitbestimmungsrechte. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann hier
eine wertvolle Hilfe sein.
Mezzanine-Kapital
Mezzanine-Kapital (meist Eigenkapital)
Mezzanine-Kapital hat, wie es das Wort schon vermuten lässt,
eine Zwischenstellung zwischen Eigen- und Fremdkapital. Je nach
Formulierung des Vertrages kommt es der dem Eigenkapital oder dem
Fremdkapital näher. Durch verschiedene Sonderregelungen ist
es in diesem Falle hilfreich, einen Spezialisten für die Gestaltung
einzuschalten, damit das Mezzanine-Kapital wirklich als Eigenkapital
anerkannt wird.
Mitarbeiterbeteiligung
Mitarbeiterbeteiligungsmodelle (Eigenkapital)
Das typische Mitarbeiterbeteiligungsmodell dient dazu, die Mitarbeiter
am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen. Staatliche Förderungen
machen die Mitarbeiterbeteiligung zusätzlich interessant.
Die Mitarbeiterbeteiligung begünstigt eine höhere Bindung
der Mitarbeiter an das Unternehmen. Auch das betriebswirtschaftliche
Denken und wirtschaftlichere Handeln kann durch dieses Instrument
gefördert werden.
In Krisenzeiten werden meist auch die Mitarbeiter zu Zugeständnissen
und Abstrichen benötigt. Hier kann ein Teil der Entgegenkommen
der Mitarbeiter in eine Mitarbeiterbeteiligung umgewandelt werden,
um dadurch das Geld im Unternehmen zu halten und um ein entsprechendes
Eigenkapital auszuweisen.
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften (Eigenkapital)
Außer den staatlichen Beteiligungsgesellschaften wie z.B.
der BayBG (Bayerische Beteiligungsgesellschaft) gibt es auch die
Gesellschaften von Bankengruppen und von Konzernen sowie auch privaten
Investoren. Manchmal schließen sich einige Investoren zusammen,
immer häufiger sammeln Fondsmanager Geld von Anlegern ein um
offene oder geschlossene Fonds für Beteiligungen aufzulegen.
Private Equity
Private Equity - (Eigenkapital)
Die Grenzen zwischen Beteiligungsgesellschaft und Private Equity
sind fließend. In der Praxis erscheint es uns wichtiger, den
gewünschten Finanzierungserfolg zu verzeichnen, als sich über
Definitionen und Abgrenzungen auszulassen.
VC-Kapital
Venture-Capital-Gesellschaften (Eigenkapital)
Auch für das Venture-Capital gibt es verschiedene Definitionen.
Meist wird es mit Risikokapital übersetzt. Die VC-Gesellschaften
konzentrieren sich meist auf sehr frühe Phasen, in denen sie
ein Unternehmen begleiten, so z.B. bei der Entwicklung von Produkten,
also noch vor der Marktreife. Hier ist die Wahrscheinlichkeit eines
Ausfalls besonders hoch, andererseits winken hier auch enorme Gewinnchancen.
Der Erfolg des Investments für den VC-Investor entscheidet
sich daran, welche der genannten finanziellen Auswirkungen überwiegen.
Business-Angels
Business-Angels (Eigenkapital)
Der große Vorteil eines Business Angels ist, dass er auch
Know-how ins Unternehmen bringt. Dafür ist seine finanzielle
Beteiligung meist relativ gering.
Going public
Emission von Aktien - going public (Eigenkapital)
Eine kleine AG oder eine KG a.A. führt dazu, dass auch eigene
Aktien emittiert werden können. Diese kann die Familie halten,
aber auch Externe.
Genussrechte
Genussrechte (Eigenkapital)
Das berühmteste Genussrecht hat wohl die Confiserie Burg Lauenstein
(Lauensteiner Pralinen) herausgegeben. Die Verzinsung kann auch
in Form der leckeren Pralinen ausgezahlt werden. Hierfür entscheiden
sich rund 90% der Anleger. Durch dieses Beispiel wird die flexible
Gestaltung der Genussrechte deutlich.
Wandelanleihen
Wandelanleihen (Umwandlung in Eigenkapital)
Wandelanleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, die später
in Anteile am Unternehmen getauscht werden können. Auch hier
gibt es verschiedene "Spielarten". Jede hat ihre Vorteile
und auch ihre Nachteile.
Genossenschaftsanteile
Genossenschaftsanteile (Eigenkapital)
Genossenschaften generieren ihr Eigenkapital über Genossenschaftsanteile.
Diese können z.B. mit einer Nachschusspflicht im Verlustfall
ausgestattet sein.
Dept-Equity-Swap
Debt-Equity-Swap
Hier wird Fremdkapital in Eigenkapital getauscht oder auch ge-swiched.
Um einen Kredit nicht abschreiben zu müssen, gründen Banken
immer wieder Beteiligungsgesellschaften und machen aus einer Forderung
eine Beteiligung. Oftmals wird damit auch ein Teilverzicht der Verbindlichkeit
verbunden und ein Besserungsschein ausgestellt. Wenn Sie nähere
Einzelheiten für diese Form der Sanierung und Restrukturierung
wünschen, dann bitte einfach die 09572 / 60 99 477 anrufen.
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